. . Home Kontakt RSS Weiterempfehlen Drucken

Die Gesellschaft der Bundesrepublik

Projekt

Arbeitsgerichtsbarkeit - ein Ort der Gestaltung der Arbeitswelt?

Berthold Vogel

(September 2010)

Ein Studienseminar in Kooperation mit Studierenden der Universität Kassel

Gegenstand des Studienseminars ist die systematische Auswertung und Interpretation einer qualitativen Fallstudie zu Biographien, Arbeitswirklichkeiten und normativen Orientierungen von Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern. Diese Studie wurde am Hamburger Institut für Sozialforschung in den Jahren 2007 bis 2009 durchgeführt. Das Forschungsprojekt war als interdisziplinäres Vorhaben angelegt, in dem rechts- und sozialwissenschaftliche Kenntnisse verbunden wurden. Diese Verbindung machte es möglich, sowohl ungleichheitssoziologische, rechts- und konflikttheoretische und verwaltungs- wie auch akteursbezogene Fragen zu stellen. Drei Fragestellungen standen dabei im Vordergrund: Zunächst war zu klären, inwieweit das Arbeitsrecht noch ein Schutzrecht der abhängigen Arbeit repräsentiert oder ob es die ohnehin Starken am Arbeitsmarkt privilegiert und insofern bestehende Ungleichheiten verschärft. Darüber hinaus wurde gefragt, inwieweit die Arbeitsgerichte als spezifische Orte wohlfahrtsstaatlicher Organisation noch Moderatoren sozialer Konflikte in der Arbeitswelt sein können. Im Zentrum der Studie standen schließlich die Akteure des Arbeitsrechts – die Richterinnen und Richter der ersten und zweiten Instanz. In einer bundesweiten Erhebung wurden zwischen Januar und November 2008 insgesamt 35 Richter an Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten in offenen, themenzentrierten Interviews befragen. In diesen Interviews kam das normative Selbstverständnis der Richter als Konfliktmoderatoren zur Sprache, aber auch die Frage, in welchen Entwürfen "gedachter Ordnung" die Arbeitsrichter als besondere soziale Akteure auf den Wandel von Arbeitsgesellschaft und Sozialstaat einwirken. Neben den Interviews fanden zahlreiche Gespräche im Umfeld der Arbeitsgerichtsbarkeit mit arbeitsrechtlichen Experten statt.

Nach Abschluss der empirischen Erhebung stehen nun die Auswertung des vorliegenden Materials und die öffentliche Präsentation der Forschungsbefunde an: Im Rahmen des Studienseminars werden die vorliegenden Interviews ausgewertet und interpretiert. Ein wesentlicher Zielpunkt ist die typologische Interpretation der Interviews. Hierbei kommen Fragen der Integrations- und Gestaltungskraft des Arbeitsrechts im Wandel der Arbeitswelt zur Sprache, aber auch die Identifikation bestimmter Richtertypen in Auslegung und Bewertung des Arbeitsrechts.