Gesprächskreis: Vereinbarkeit von Völkerrecht und Strafrecht

(Stand März 1996)

Seit 1992 diskutierte am Hamburger Institut für Sozialforschung ein Arbeitskreis bestehend aus den Völker- und Strafrechtlern Gerd Hankel, Prof. Herbert Jäger, Dr. Reinhard Merkel, Prof. Gerhard Stuby und Dr. Hermann Weber sowie Mitarbeitern des Hamburger Institut für Sozialforschung darüber, wie dem Gedanken internationaler Strafgerichtsbarkeit öffentlich Nachdruck verliehen werden kann. Ausgangspunkt für die noch immer ungewöhnliche Kooperation zwischen Sozialwissenschaftlern und Juristen war die Frage nach der Bedeutung der Nürnberger Prozesse ein halbes Jahrhundert nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Der seit 1949 bestehende Auftrag der UNO, ein Statut für einen internationalen Strafgerichtshof sowie ein Internationales Strafgesetzbuch zu erarbeiten, scheiterte bis heute an den Souveränitätsvorbehalten der Staaten. Die Einrichtung der Ad-hoc-Tribunale in Ruanda und Ex-Jugoslawien könnte ein Wendepunkt in der öffentlichen Meinung und in der UN-Diskussion bedeuten. Im Herbst 1995 erschien in der Hamburger Edition die Analyse der aktuellen Problematik als Buch: "Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen. Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen".