Aus der Unsichtbarkeit in den Gerichtssaal: Wenn migrantische Hausangestellte Rechte mobilisieren

Forschungsgruppen - Rechtssoziologie

Im Projekt werden die unwahrscheinlichen Momente untersucht, in denen (migrantische) Hausangestellte Rechte mobilisieren. Indem der ‚legal activism‘ bzw. die Rechtskämpfe von selbstorganisierten Gruppen von (migrantischen) Hausangestellten untersucht werden, wird sichtbar, wann und wie es möglich ist, aus prekären Situationen heraus Recht zu mobilisieren und wie genau so eine Mobilisierung für diese Akteursgruppen aussieht. Die Arbeit geht qualitativ und empirisch vor und vergleicht Rechtskämpfe in Argentinien, den USA und Deutschland.
In der Arbeit wird danach gefragt, wann Hausangestellte sich, erstens, mit anderen Arbeiter:innen ihres Sektors als Gruppe zusammenschließen und sie, zweitens, das Recht als Mittel einsetzen, um Veränderungen zu erwirken. Für beide Schritte ist die Entwicklung eines Problembewusstseins und eines Akteursbewusstseins (Subjektivierung) nötig. Daneben gibt es Rahmenbedingungen, die hinderlich oder förderlich für eine kollektive und/oder rechtliche Mobilisierung wirken können. Dazu gehören Möglichkeitsräume, Ressourcen und die Unterstützung von bestehenden Gruppen.
Die neuartigen Gruppen (‚grassroots unions‘) müssen ihre Arbeit gegenüber potentiellen Mitgliedern und bestehenden Gruppen rechtfertigen  (etwa indem sie gefragte Dienstleistungen wie die Rechtsberatung anbieten)  und ihre Sprecher:innenposition für eine prekäre Arbeiterschaft beanspruchen.  Das sind einige der Gründe, warum das Recht in ihrem Aktivismus eine besondere Rolle spielt. Doch das Recht ‚anzurufen‘ oder die Rechtsform zu wählen, geht deswegen immer auch mit Abwägungen einher, wie ein erfolgreicher Arbeitskampf aussehen kann, welches emanzipatorische Potential das Recht hat und welche Themen überhaupt ins Recht übersetzbar sind. So geraten Übersetzungsmomente von politischer zu rechtlicher Mobilisierung (und umgekehrt) sowie der Verarbeitung von sozialen Forderungen in der juristischen Sphäre in den Blick.
Es werden Theorien aus der Bewegungsforschung und den Industrial Relations, Konzepte zu Rechtsbewusstsein und Zugängen zu Recht sowie marxistische Rechtskritik und Theorien sozialer Reproduktion angewandt.