Aus der Unsichtbarkeit in den Gerichtssaal: Wenn migrantische Hausangestellte Rechte mobilisieren

Forschungsgruppen - Rechtssoziologie

Im Projekt werden die unwahrscheinlichen Momente untersucht, in denen (migrantische) Hausangestellte Rechte mobilisieren. Indem ich beforsche, wie aktuelle Rechtsmobilisierung in verschiedenen regionalen Kontexten ihre Fälle argumentieren, welches Wissen sie abrufen und an welche Diskurse sie mit diesem Wissen anknüpfen, möchte ich herausfinden, wann und wie es möglich ist, aus prekären Situationen heraus Recht zu mobilisieren. Ich frage, wann Hausangestellte sich, erstens, mit anderen als Gruppe verbünden und sie, zweitens, das Recht als Mittel einsetzen, um Veränderungen zu erwirken. Für beide Schritte ist die Entwicklung eines Problembewusstseins und eines Akteursbewusstseins (Subjektivierung) nötig. Daneben gibt es Rahmenbedingungen, die hinderlich oder förderlich für eine kollektive und/oder rechtliche Mobilisierung wirken können, also Möglichkeitsräume, Ressourcen und Unterstützung von bestehenden Gruppen. Dabei decken sich individuelle Interessen, die das Recht in Form von Prozessen, Vergleichen etc. zwischen zwei Parteien ‚ausgleichen‘ kann – etwa die Entlohnung von Bereitschaftsdiensten oder die Einhaltung von Freizeit und Kündigungsfristen - teilweise mit den Interessen von kollektiv organisierten Gruppen. Manchmal können Strategien von Gruppen und individuelle Taktiken aber auch gegenläufig sein.  Das Recht ‚anzurufen‘ oder die Rechtsform zu wählen, geht deswegen immer auch mit Abwägungen einher, wie erfolgreicher Arbeitskampf aussehen kann und welche Themen in Recht integrierbar sind, welche nicht. Damit geraten Übersetzungsmomente von politischer zu rechtlicher Mobilisierung (und umgekehrt) sowie der Verarbeitung von sozialen Forderungen in der juristischen Sphäre in den Blick. Ich arbeite qualitativ empirisch und vergleichend. Dabei wende ich Theorien aus der Bewegungsforschung und den Industrial Relations, Konzepte zu rechtlichem Bewusstsein und Zugängen zu Recht sowie marxistische Rechtskritik an.